Wir sind Kunden der FairEnergieGmbH
in Reutlingen, kämpfen für angemessene und faire Gaspreiseund
widersetzen uns (teilweise seit 2004) den regelmäßigen, willkürlichen
Erhöhungen!
Parallel zu den Energiepreisen, explodieren auch
die Gewinne der Versorgungsunternehmen, daher sind die Begründungen für
Preissteigerungen nicht nachvollziehbar. Glücklicherweise hat der
Gesetzgeber einen "Verbraucherschutzparagraphen" bei einseitigen
Preisfestsetzungen im BGB verankert.
Bürgerliches Gesetzbuch § 315:
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließendenbestimmt
werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nachbilligem
Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüberdem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist
diegetroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich,wennsie
der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, sowird
die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn
dieBestimmung verzögert wird.
Einseitige Preiserhöhungen müssen angemessen und
nachvollziehbar sein!
Überhöhte Preise sind unverbindlich und nicht
fällig!
Wir informieren gern über
den Preisprotest und laden Sie auch gerne zu unseren
regelmäßigen Treffen ein!