edit manage

Wer sind die Energie-Rebellen?

Wir sind Kunden der FairEnergieGmbH in Reutlingen, kämpfen für angemessene und faire Gaspreiseund widersetzen uns (teilweise seit 2004) den regelmäßigen, willkürlichen Erhöhungen! 

[Preisentwicklung]
[Petition] [Begründung]

Parallel zu den Energiepreisen, explodieren auch die Gewinne der Versorgungsunternehmen, daher sind die Begründungen für Preissteigerungen nicht nachvollziehbar. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber einen "Verbraucherschutzparagraphen" bei einseitigen Preisfestsetzungen im BGB verankert.


Bürgerliches Gesetzbuch § 315:
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließendenbestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nachbilligem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüberdem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist diegetroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich,wennsie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, sowird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn dieBestimmung verzögert wird.


  • Einseitige Preiserhöhungen müssen angemessen und nachvollziehbar sein!
  • Überhöhte Preise sind unverbindlich und nicht fällig!
  • Wir informieren gern über den Preisprotest und laden Sie auch gerne zu unseren regelmäßigen Treffen ein!
 

Banner 

Info:

INFO Mai 2008 Gaspreisprotest

ERNA zum BGH-Urteil

Links:

Bundder Energieverbraucher

Broschüre des BdE

E.R.N.A bei Energienetz I

E.R.N.A bei Energienetz II

Energiespartipps bei EnergieInfo

Presse:

GEA Artikel vom 11.08.06

Tagblatt Artikel vom 11.08.06

RT Nachrichten Artikel vom 11.08.06

E.R.N.A. Infostand - RT Nachrichten Artikel vom 07.12.06

GEA Artikel vom 19.01.07

GEA Artikel vom 02.03.07

ERNA im SWR vom 14.06.07

 

 

Kontakt:

Dieter Gaubatz

Tel. 07121-9090692 
 
kontakt@e-r-n-a.de



Aufrufe seit Juli 06:



>Impressum<


E.R.N.A 2006 (uses JavaScript)